Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Intensivpflege, ambulante Pflege und unsere Leistungen. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 069 – 94 944 800 oder schreiben Sie uns per WhatsApp.

Außerklinische Intensivpflege

Was ist außerklinische Intensivpflege?

Die Versorgung von Menschen mit besonders hohem Pflegebedarf – etwa bei Beatmung oder Tracheostoma – außerhalb des Krankenhauses, meist im eigenen Zuhause. Grundlage ist § 37c SGB V.

Wer hat Anspruch auf außerklinische Intensivpflege?

Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.

Wer übernimmt die Kosten?

In der Regel die gesetzliche Krankenkasse. Es fällt ein gesetzlicher, zeitlich begrenzter Eigenanteil an. Wir unterstützen Sie bei Antrag und Abstimmung mit der Kasse.

Ist eine Versorgung rund um die Uhr möglich?

Ja. Je nach Bedarf versorgen wir bis zu 24 Stunden täglich in der 1:1-Betreuung mit einem festen Pflegeteam.

Wie läuft der Wechsel von der Klinik nach Hause ab?

Wir stimmen uns mit Klinik, Sozialdienst, Ärzten und Hilfsmittelversorgern ab, klären die Kosten und bauen das Pflegeteam vor der Entlassung auf. Melden Sie sich am besten schon während des Klinikaufenthalts.

Kinderintensivpflege

Ab welchem Alter versorgen Sie Kinder?

Vom Säuglingsalter bis ins Jugend- und junge Erwachsenenalter.

Kann die Pflegekraft mein Kind in Kita oder Schule begleiten?

Ja. Unsere Pflegekräfte begleiten Ihr Kind auf Wunsch in Kita, Schule oder Ausbildung.

Ambulante Pflege und Entlastung

Brauche ich einen Pflegegrad?

Für Leistungen der Pflegekasse ja. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung und bereiten Sie auf die Begutachtung vor.

Wer bezahlt die ambulante Pflege?

Grundpflege wird mit Pflegegrad über die Pflegekasse abgerechnet, Behandlungspflege bei ärztlicher Verordnung über die Krankenkasse.

Was ist Verhinderungspflege?

Wenn pflegende Angehörige Urlaub brauchen oder krank sind, übernehmen wir die Ersatzpflege – bis zu acht Wochen im Jahr, auch stundenweise. Die Kosten trägt in der Regel die Pflegekasse (§ 39 SGB XI).

Organisieren Sie auch Friseur oder Fußpflege?

Ja, auf Wunsch organisieren wir Friseur- und Fußpflegetermine bei Ihnen zu Hause.

Kontakt und Erreichbarkeit

Wann sind Sie erreichbar?

Unser Büro ist Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr besetzt. Unsere Rufbereitschaft ist rund um die Uhr erreichbar.

Kostet das Erstgespräch etwas?

Nein, das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich – gerne auch bei Ihnen zu Hause.