Ambulante Pflege

Möglichst lange selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben – dabei unterstützt Sie unser ambulanter Pflegedienst in Offenbach am Main. Wir übernehmen die Grundpflege nach Ihren Wünschen und Gewohnheiten (§ 36 SGB XI) und die medizinische Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung (§ 37 SGB V). Dabei achten wir auf Würde, Respekt und feste Ansprechpartner.

Pflegekraft wird beim Hausbesuch an der Haustür von einem Senior begrüßt – ambulante Pflege

Grundpflege

Körperpflege

Waschen, Duschen oder Baden, Zahn- und Mundpflege, An- und Auskleiden: Wir führen die Körperpflege nach Ihren Wünschen durch. Eine gute Hautpflege ist wichtig für Ihr Wohlbefinden und beugt Druckgeschwüren vor.

Ernährung

Wir unterstützen bei der Nahrungsaufnahme und achten auf ausreichend Flüssigkeit. Dabei haben wir eine gesunde, ausgewogene Ernährung und Ihr seelisches Wohlbefinden gleichermaßen im Blick.

Zubereiten von Mahlzeiten

Wir berücksichtigen Ihre über Jahre gewachsenen Gewohnheiten und Vorlieben – und achten zugleich auf eine ausgewogene Ernährung.

Mobilität

Aufstehen, Gehen, Lagern, Transfer: Wir erhalten und fördern Ihre Beweglichkeit. Wer beweglich bleibt, profitiert in fast allen Bereichen des Lebens. Bei Bedarf unterstützt unsere eigene Physiotherapie.

Behandlungspflege

Unsere examinierten Fachkräfte führen ärztlich verordnete Maßnahmen selbstständig durch oder assistieren Ihrem Arzt. Dazu gehören unter anderem:

  • Messung von Vitalwerten wie Blutdruck und Blutzucker
  • Professionelle Wundversorgung und Verbandwechsel – mit Wundexperten im Team
  • Medikamentengabe, Injektionen und Insulingabe
  • Kompressionstherapie (An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen)
  • Parenterale Ernährung, Portversorgung und Drainagen

Entlastung für Angehörige

Pflegende Angehörige leisten Großes. Wir entlasten Sie im Alltag, übernehmen bei Urlaub oder Krankheit die Verhinderungspflege und beraten Sie zu Leistungen der Pflegekasse in unserer Pflegeberatung.

Häufige Fragen

Wer bezahlt die ambulante Pflege?

Die Grundpflege wird mit Pflegegrad über die Pflegekasse abgerechnet (Pflegesachleistung). Die Behandlungspflege übernimmt bei ärztlicher Verordnung die Krankenkasse.

Brauche ich einen Pflegegrad?

Für Leistungen der Pflegekasse ja. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung und bereiten Sie auf die Begutachtung vor.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja, die sogenannte Kombinationsleistung ist möglich. Wir beraten Sie, welche Aufteilung für Sie sinnvoll ist.

Sprechen Sie uns an

Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen gerne – persönlich, kostenlos und unverbindlich.